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   KG, 07.10.1994 - 6 U 4056/93   

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https://dejure.org/1994,8674
KG, 07.10.1994 - 6 U 4056/93 (https://dejure.org/1994,8674)
KG, Entscheidung vom 07.10.1994 - 6 U 4056/93 (https://dejure.org/1994,8674)
KG, Entscheidung vom 07. Oktober 1994 - 6 U 4056/93 (https://dejure.org/1994,8674)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Teppich; Lagern; Keller; Lattenverschlag; Mehrfamilienhaus; Fahrlässigkeit; Schätzung; Grundlage

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1995, 863
  • VersR 1996, 972
 
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Wird zitiert von ... (5)

  • LG Krefeld, 02.10.2019 - 2 O 142/18

    Hausratversicherung - Diebstahl wertvolles Fahrrad aus Kellerverschlag

    Zwar wird erfahrungsgemäß in Kellerräume leichter eingebrochen, da die Sicherung mittels eines Vorhängeschlosses deutlich schlechter ausfällt im Vergleich zu der Sicherung von Wohnungseingangstüren und da Diebe insbesondere im Keller eines Mehrfamilienhauses in aller Regel mit geringerer Gefahr des Entdecktwerdens vorgehen können (vgl. OLGR Frankfurt 2001, 249; KG, VersR 1996, 972; LG Berlin, VersR 2013, 998, 999; LG Rottweil, Urteil vom 19.09.2007, 1 S 69/07, juris Rn. 8; LG Köln, Urteil vom 11.01.2006, 20 O 185/05, juris Rn. 23).
  • LG Rottweil, 19.09.2007 - 1 S 69/07
    Wenn sie gleichwohl in der Hoffnung, ihrem Silberschmuck werde nichts geschehen, diesen im Keller unterbrachte (obwohl eine Lagerung derartiger Sachen in Kellerräumen nicht allgemein üblich ist), liegt darin auch unter Berücksichtigung der konkreten Umstände des vorliegenden Falles ein gegenüber gewöhnlicher Fahrlässigkeit gesteigertes Verschulden (vgl. KG VersR 1996, 972 [973]).
  • LG Köln, 11.01.2006 - 20 O 185/05
    Eine solche Unterschreitung wird von der Rechtsprechung, der sich die Kammer anschließt, angenommen, wenn der Versicherungsnehmer wertvolle Sachen nicht in seiner Wohnung, sondern in einem Kellerverschlag eines Mehrfamilienhauses aufbewahrt (KG NJW-RR 1995, 863; OLG Frankfurt OLGReport Frankfurt 2001, 249).
  • LG Berlin, 21.12.2004 - 7 O 492/03

    Diebstahl im Hotelzimmer durch Begleitung - kein Versicherungsschutz

    Unter Herbeiführen des Versicherungsfalles im Sinne von § 61 VVG versteht man in der Diebstahlsversicherung die deutliche Unterschreitung des Versicherungsvertrags gemäß vorausgesetzten Standards an Sicherheit gegenüber der Diebstahlsgefahr (vgl. KG VersR 1996, 972 [KG Berlin 07.10.1994 - 6 U 4056/93] unter Hinweis auf BGH).
  • LG Berlin, 18.03.2004 - 7 S 57/03
    Unter "Herbeiführen" iSv. § 61 VVG wird in der Diebstahlversicherung allgemein "die deutliche (erhebliche) Unterschreitung des versicherungsvertragsgemäß vorausgesetzten Standards an Sicherheit gegenüber der Diebstahlgefahr" verstanden (z. B. BGH VersR 1984, 29; VersR 1989, 141; KG VersR 1996, 972).
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